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Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Für die unter der Bezeichnung "headflat" angebotene Haltevorrichtung sind Schutzrechtsanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) (Gebrauchsmuster), beim Europäischen Patentamt (EPA) und beim US Patent and Trademark Office (USPTO) anhängig ("Patent Pending")*). Für die Bezeichnung "headflat" ist eine Markenanmeldung beim DPMA anhängig. Eventuell genannte weitere Marken oder Produktnamen sind Marken oder eingetragene Marken der jeweiligen Eigentümer. Eine Markenbezeichnung kann geschützt sein, auch wenn bei dem betreffenden Namen kein Hinweis auf ein Schutzrecht angegeben ist.

*) Die Wirkungen des § 11 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) entstehen erst mit amtlicher Eintragung des Gebrauchsmusters, welche vom DPMA veröffentlicht wird. Gemäß Art. 67 (1) und Art. 64 (1) des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) i.V.m. § 33 Patentgesetz (PatG) oder äquivalentem Patentrecht eines EPÜ-Mitgliedsstaates kann der Anmelder erst ab Veröffentlichung der Europäischen Patentanmeldung von demjenigen, der den Gegenstand der Anmeldung benutzt hat, obwohl er wusste oder wissen musste, dass die von ihm benutzte Erfindung Gegenstand der Anmeldung war, eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Hinweis "Patent Pending" betrifft nur die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).